Privathaftpflicht

Bei Schaden an Dritten

Sie haften, wenn Sie jemandem, gewollt oder ungewollt, Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie müssen sich als Versicherte/r um nichts mehr kümmern.